Der Amtliche Markt (ehemals auch amtlicher Handel) war bis zum 1. November 2007 ein im deutschen Wertpapierhandelsgesetz reguliertes Börsensegment. An diesem Tag wurde der Amtliche Markt mit dem Geregelten Markt fusioniert und alle in diesen Segmenten enthaltenen Wertpapiere automatisch in das neu entstandene Segment Regulierter Markt übernommen.
Ein Großteil der an den Börsen gehandelten Wertpapiere ging über den amtlichen Markt. Im Gegensatz zum Freiverkehr und dem geregelten Markt waren hier nur amtlich notierte Wertpapiere zugelassen.
Die Kurse wurden von vereidigten öffentlich-rechtlichen Maklern gemäß der Börsenordnung ermittelt. Die Notierungen (Kurse und Umsätze) wurden in einem Kursblatt veröffentlicht.
Für ein Unternehmen gab es folgende Voraussetzungen für die Zulassung zum amtlichen Markt:
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