Die Lübische Mark (lat. Marca Lubicensis) war ab 1502 eine einheitliche Münzregelung für die wendischen (slawischen) Hansestädte Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Anklam u.a. Diese Städte der Hanse schlossen sich zum Wendischen Münzverein zusammen.
Gerechnet wurde mit der Lübischen Mark wie folgt: 1 Mark lübisch = 48 Witten = 16 Schilling = 192 Pfennig
Im Laufe der Zeit änderte sich der Wert einer Mark lübisch sehr. Über diese Zeit hinweg stabil geblieben ist die Kölner Mark Feinsilber, die nach der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 ein Grundgewicht von 233,8556g Silber hat.
Aufgrund der fortlaufenden Abwertung einer lübischen Mark scheint es nicht sinnvoll Umrechnungen in andere Währungen anzugeben, da diese immer nur für einen kurzen Zeitraum gültig wären.
In den Reichsmünzordnungen wurde die lübische Mark nicht anerkannt.
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