Seit dem Mittelalter hatte sich das Münzwesen in Deutschland zu einer kaum zu überschauenden Vielfalt entwickelt. Zur Beseitigung oder Milderung dieser Verhältnisse waren Vereinbarungen zwischen einzelnen Staaten zur Vereinheitlichung und gegenseitigen Anerkennung der Währungen vorausgegangen. Bis zu einer für das gesamte Reichsgebiet einheitlichen Währung in Deutschland im Jahre 1871 gab fast jedes einzelne Land eigene Münzen heraus.
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Die Münzhoheit oder Münzregal lag im späten Mittelalter bei Fürsten und Städten. Es gab vielerlei Münzen, die mit Namen wie Heller, Pfennig, Kreuzer, Schilling, Groschen, Taler, Mark, Dukaten oder Gulden etc. bezeichnet wurden. Durch den überregionalen Handel, wie etwa der Hanse, sowie durch die Stellung der Kaiser im Heiligen Römischen Reich, bildeten sich nur allmählich Standardwährungen heraus, was erst 1871 (bzw. 1908) endgültig in Deutschland abgeschlossen war. Durch eifrige Ausgabe von Scheidemünzen wurde jedoch häufig die gesetzlich fixierten Nominalmünzkurse zwischen Groß-, Mittel- und Kleinmünzen aufgespalten und somit der Inflation Vorschub geleistet. Siehe dazu Kipper- und Wipperzeit.
Dies wurde vom Astronomen Nikolaus Kopernikus im Jahre 1526 mit Monetae cudendae ratio kritisiert.
Der Silber- und auch der Goldanteil der ausgegebenen Münzen war über die Zeit gesehen sehr unterschiedlich.
| Bezeichnung | Silbergehalt |
|---|---|
| Feinsilber | >99 % |
| Sterlingsilber | 92,5 % |
| Juweliersilber | mind. 80 % |
| Kurant-Münzsilber | mind. 50 % |
| 16 lötiges Silber | >99 % |
| 15 lötiges Silber | 93,7 % |
| 14 lötiges Silber | 87,5 % |
| 13 lötiges Silber | 81,2 % |
| 12 lötiges Silber | 75 % |
| 10 lötiges Silber | 62,5 % |
| `8 lötiges Silber | 50 % |
| `4 lötiges Silber | 25 % |
Für kleine Scheidemünzen, wie Pfennig, Kreuzer, Halb-Batzen, Groschen und Schilling wurden mit dem beginnenden 17. Jh. zunehmend Silberlegierungen verwendet, die teilweise wesentlich weniger als 50% Silberanteil hatten, siehe dazu die Münzlegierung Billon. Zum Schluß waren fast alle Pfennig-Münzen im 19. Jh. aus Vollkupfer. Eine Ausnahme bildeten jedoch die Silberscheidemünzen der Goldmark-Währung und die der österreichischen Goldkronen-Währung, die 900/1000 bzw. 835/1000 fein waren.
Für Münzlegierungen waren grundsätzlich seit dem Mittelalter bis zur Neuzeit nur die Metalle Gold, Silber und Kupfer zugelassen. Messing- und Bronzelegierungen waren bis ins frühe 19. Jh. hauptsächlich für Spielmarken, sonstige Marken (Lebensmittel, Quittungen für Zahlungen u.a.) sowie für Medaillen in Verwendung, später dann jedoch auch für Kleinmünzen. Reines Blei, Zinn und Zink waren nur für Plomben, Bullen etc. in Gebrauch.
Der Reichstaler wurde mit dem Münzedikt von 1566 geschaffen und wurde bald zur Hauptwährungsmünze Deutschlands. Aus der Kölner Mark sollten 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden. Der Reichstaler wog 29,23 g, bei einem Feingehalt von 889/1000, sein Feingewicht betrug also 25,98 g. Sein Wert wurde auf 68 Kreuzer festgesetzt, stieg aber bald auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer, da der Feingehalt der Kreuzer relativ zum Taler sank. Die Reichstaler wurden in der Mehrzahl von den Wettinern (Sachsen) und Welfen (Braunschweig, Lüneburg) geprägt. Der Reichstaler setzte sich bald gegenüber dem Gulden und Guldiner durch, auch wenn in Süddeutschland weiter nach Gulden gerechnet wurde.
Als sich die ausgeprägten Taler von seinem ursprünglichen Standard durch Münzverschlechterung entfernten, entstand in Norddeutschland eine gleichnamige Rechnungsmünze, ähnlich wie die Rechnungsgulden im Süden. Dieser Reichs- oder Rechnungstaler wurde zu 24 Groschen oder 36 Mariengroschen gerechnet.
In Preußen wurde mit dem Graumannschen Münzfuß 1750 eine neue, reformierte Silbermünze im 14-Taler-Fuß geschaffen, die als preußischer Taler oder im Gepräge wieder "Reichstaler" bezeichnet wird. Damals auch als „Thaler preußisch Courant“ gesetzlich so genannt. Die Münze enthielt 16,704 g Silber und blieb über 100 Jahre lang die preußische Währungsmünze und das formal sogar bis 1907! Der preußische Reichstaler diente als Vorbild bei der Schaffung des letzten deutschen und österreichischen Talers, des Vereinstalers des Deutschen Zollvereins.
Bezeichnung des Münzfußes, der in der Leipziger Münzkonvention im Jahr 1690 von Brandenburg, Sachsen und Braunschweig-Lüneburg angenommen wurde. Die Prägung nach dem Leipziger Münzfuß breitete sich nicht nur im silberreichen Sachsen und Braunschweig-Lüneburg, sondern fast in ganz Deutschland aus.
Das silberarme Kurfürstentum Brandenburg prägte schon seit 1687 den neuen Zweidritteltaler (Gulden) im 12-Talerfuß, also 18 Stück aus der Feinen Mark. Es wurden auch 1/6- und 1/3-Taler nach dem 12-Talerfuß geprägt.
In der Mitte des 18. Jh.s konnten sich die meisten Staaten die Prägung der neuen Zweidritteltaler nach dem Leipziger Münzfuß kaum noch leisten. Der Graumannsche Münzfuß in Preußen und der Konventionsfuß beendeten die Prägungen in den meisten deutschen Staaten endgültig, jedoch wurden sie bis zur Reichsgründung 1871 offiziell nie verboten. Ihr Umtausch in die neue Mark-Währung ab 1871 wurde bis 1878 in verschiedenen Reichsgesetzen aufgefordert.
Der nach dem preußischen Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann benannte Münzfuß, ist ein 14-Taler- oder 21-Gulden-Fuß (1 süddeutscher Gulden = 2/3 Taler) benannt, der dem preußischen Münzwesen bis ins 19. Jh. zugrunde lag. Demnach waren aus der preußischen Kölner Mark Feinsilber (233,856 g) 14 Reichstaler zu schlagen.
Dieser Reichstaler wurde auch als Preußischer Taler bezeichnet. Er war zuerst in 24 Gute Groschen oder 288 Pfennig unterteilt, seit 1821 galt er 30 Silbergroschen oder 360 Pfenning. Im 18. Jh. war der Graumannsche Fuß praktisch in ganz Nord- und Mitteldeutschland verbreitet. Mit einer geringfügigen Abweichung (siehe Wiener Münzvertrag) blieb dieser Münzfuß bis 1907 in Deutschland in Form der bis dahin umlaufenden einfachen Talermünzen im Nennwert zu 3 Mark bestehen.
Österreich führte im Jahr 1750 einen Zwanzigguldenfuß ein, 10 Taler sollten aus der Kölner Mark geprägt werden. Nach diesem Münzfuß sollten alle Münzen bis zum Groschen ausgebracht werden.
Aufgrund einer Vereinbarung mit Bayern vom September 1753 wurde der Münzfuß und die nach ihm geprägten Taler (Konventionstaler) benannt. Die Unverhältnismässigkeit in der Bewertung der in Süddeutschland umlaufenden Kleinmünzen bewertete Bayern ein Jahr später den Konventionstaler statt mit 120 Kreuzern nun mit 144 Kreuzern. In dieser abgewandelten Form (eigentlich ein 24-Gulden-Fuß) verbreitete sich der (leichtere) Konventionsmünzfuß in Süd- und Westdeutschland. Auch mitteldeutsche und einige norddeutsche Münzstände (Braunschweig-Wolfenbüttel, Hildesheim, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg) übernahmen ihn. Praktisch wurde der Konventionsmünzfuß in großen Teilen des Reichsgebiets übernommen, mit Ausnahme Preußens, wo nach dem Graumannschen Münzfuß geprägt wurde, sowie dem Münzkreis der Hansestädte (Bremen, Hamburg, Lübeck) sowie Schleswig-Holstein und Teilen Mecklenburgs.
Die süddeutschen Staaten schlossen 1837 in München einen Münzvertrag, der einen 24½-Gulden-Fuß festlegte, nach dem vielerorts schon längst geprägt wurde. Schließlich wurde in Dresden 1838 eine Vereinsmünze aller Mitglieder des Deutschen Zollvereins geschaffen. Österreich beendete die Prägungen nach dem Konventionsmünzfuß 1857 mit dem zwischen Österreich und den Zollvereinsstaaten geschlossenen Wiener Vertrag, der neben der Ablösung der Kölner Mark durch das Zollpfund (500 g), einen neuen Vereinstaler einführte, der praktisch aber fast dem alten preußischen (Reichs-)Taler entsprach.
Die im Süddeutschen Münzverein zusammengeschlossenen Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins hatten im Münchener Münzvertrag von 1837 ihren Münzfuß (24½-Gulden-Fuß) in eine klare Relation (1¾ : 1) zum Münzfuß des preußischen Talers (14-Taler-Fuß) gesetzt und gleichzeitig einheitliche überall geltende 3- und 6-Kreuzerscheidemünzen aus einer Billon-Legierung eingeführt. Das schuf auf dem Münzkongress zu Dresden 1838 die Voraussetzung ein Jahr später, eine gemeinsame Kurantmünze als Vereinsmünze aller Zollvereinsmitglieder zu schaffen. Aus der preußischen Feinen Mark wurden 7 Stück der Vereinsmünze geschlagen, die pro Stück 2 Taler (norddt.) = 3½ Gulden (süddt.) wert war. Diese gemeinsame Vereinsmünze musste nach einheitlichen Richtlinien ausgeprägt werden und war in allen Vertragsländern gültig. Die Münze war bei einem Feingehalt von 900/1000 rund 37,11 g schwer, enthielt 33,408 g Silber und maß im Durchmesser 41 mm. Angesichts dieser Abmaße wird verständlich, dass diese unhandliche Münze bei der Bevölkerung unbeliebt blieb. Zur wichtigsten und häufigsten Silbermünze dieser Münzperiode wurde jedoch der einfache, meist in Preußen geprägte Taler nach dem Graumannschen Münzfuß, nach dem Wiener Vertrag von 1857 später dann als offiziell im Gepräge als Vereinstaler bezeichnet.
Ein weiteres Ergebnis des Vertrags war der seit 1. Januar 1841 offiziell erfolgende Übergang Sachsens zum preußischen 14-Taler-Fuß. 1 Taler = 30 Neugroschen; 1 Neugroschen = 10 (Neu-)Pfennig. In den meisten Ländern blieb die duodezimale Teilung (zu 12 Pfenning oder Pfennig) erhalten. Dem Dresdner Münzvertrag schlossen sich nach und nach alle deutschen Staaten an, bis auf die Hansestädte Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin. Die beiden Mecklenburg übernahmen 1848 trotzdem den preußischen 14-Taler-Fuß. In Hamburg und Lübeck wurde der preußische Taler in der Mitte des 19. Jh.s zur Hauptumlaufmünze, was zu dessen offizieller Legalisierung 1856 führte.
Außerdem sah der Münzvertrag den Umtausch von Scheidemünzen in vollwertiges Kurantgeld vor. Das galt aber erst ab einer bestimmten Summe in Scheidemünzen. Andersherum brauchte jedoch niemand mehr Scheidegeld bis zum Nennbetrag der kleinsten Kurantmünze annehmen, z.B. in Preußen bis zum 1/6 Taler-Stück. Abgenutzte Münzen mussten vom Prägeland zum vollen Kurswert wieder zurückgenommen werden. Preußen und viele andere Staaten führten in dieser Zeit bei (Steuer-)Zahlungen an den Staat durch Private und Kommerzielle schon einen Zwangskurs für (Staats-)Banknoten innerhalb der Gesamtschuldsumme ein, der die Einführung von bestimmten Papiergeldsorten im Publikum wegen der Staatsverschuldung erzwingen sollte. Andernfalls war Strafgeld in Größenordnung 1 Groschen pro Taler fällig, obwohl ja eigentlich Kurantmünzen unbegrenzte Zahlungsmittel sind!
Im Jahr 1857 abgeschlossener Vertrag zwischen den deutschen Zollvereinsstaaten und Österreich. Die preußische Kölner Mark wurde durch das Zollpfund zu 500 g als gemeinsames Bezugsgewicht ersetzt. Der 30-Taler-Fuß wurde eingeführt, d.h. aus dem Zollpfund (500 g Silber) mußten fortan 30 Taler geprägt werden, d.h. ein Taler enthielt jetzt nur noch 16,666g Feinsilber. Der Vereinsmünze wurde so fast der Halbwert der vorherigen Vereinsmünze (Doppeltaler), der auf dem Dresdner Münzvertrag von 1838 beruhte. Dieser Vereinstaler war praktisch der Nachfolger der preußische Taler nach dem Graumannschen Münzfuß von 1750 trotz des geringen Gewichtsunterschieds von 16,666 zu 16,704 g fein, den Österreich so lange bekämpft hatte. Alle Münzen der Münchner und Dresdner Münzverträge von 1837/38 behielten auch weiterhin ihre Gültigkeit.
Dieser neue einfache (und doppelte) Vereinstaler war aber nicht nur Währungseinheit, sondern Zahlgröße im gemeinsamen Währungsmetall "Silber", die sich in alle Landeswährungen umrechnen ließ: 1 Vereinstaler entsprach dem Taler der nord- und mitteldeutschen Talerländer, 1¾ Gulden oder 105 Kreuzer süddeutscher Vereinswährung und 1½ Gulden oder 150 Neukreuzer der gleichzeitig geschaffenen neuen österreichischen Dezimalwährung (100 Neukreuzer = 1 österreichischer Gulden).
Auch sämtliche Kurantteilstücke aller Vereinstaler- und -guldenländer ließen sich in die einfachen und doppelten Vereinstaler relativ einfach umrechnen, so dass diese anstandslos in allen Ländern seit etwa 1841 bis 1871(76) akzeptiert wurden. Zur Problematik der Umrechnung der Kleinmünzen siehe unter Vereinstaler.
Die ebenfalls in Wien geschaffene goldene einfache und halbe Vereinkrone konnte sich jedoch in Deutschland ab 1871 nicht als neue Währungseinheit durchsetzen.
Nach der Befreiung von der Napoleonischen Herrschaft im Jahre 1813 wurden fast überall die Verhältnisse wieder hergestellt die bis 1806 bestanden hatten. Das Geld erhielt seinen alten Wert zurück.
| Münzgebiet | Münze | Gegenwert in |
|---|---|---|
| Hessen-Cassel | Ein Konventionstaler | 5 Franken 18 Centimen |
| Ein Taler zu 24 Groschen | 3 Franken 88 Centimen | |
| Ein Gulden | 2 Franken 59 Centimen | |
| Braunschweig-Wolfenbüttel | Ein Speziestaler zu 32 Gutegroschen | 5 Franken 18 Centimen |
| Ein Conventionstaler zu 16 Gutegroschen | 2 Franken 59 Centimen | |
| Ein zwei Mariengroschenstück (1 Gutegroschen 4 Pfennige) |
21 Centimen | |
| Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg „Kurhannover“ |
Ein Speziestaler 48 Mariengroschen 32 Gute Groschen |
5 Franken 75 Centimen |
| Ein zwei Mariengroschenstück (1 Gutegroschen 4 Pfennige) |
23 Centimen | |
| Preußen | Ein Taler zu 24 Groschen | 3 Franken 70 Centimen |
| Ein Gulden zu 16 Groschen | 2 Franken 46 Centimen | |
| Hamburg | Ein Reichstaler Banco in Silber | 5 Franken 82 Centimen |
| Eine Mark Lübisch | 1 Franken 52 Centimen | |
| In alter Reichsmünze | Ein Conventions- oder Reichstaler | 5 Franken 18 Centimen |
| Ein schwerer Gulden | 2 Franken 59 Centimen | |
| Ein 20 Kreuzerstück 2/5 Rheinischer Gulden |
86 Centimen |
Im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (umgangssprachlich „Kurhannover“) galt 1813 als Landeswährung der Taler, der in 24 Gutegroschen zu je zwölf Pfennigen oder in 36 Mariengroschen zu je acht Pfennig unterteilt war. Das große Zwei-Drittel-Taler-Stück entsprach demnach 16 Gutegroschen oder 24 Mariengroschen. Man nannte das Geldstück auch „Gulden“ und da 18 dieser Gulden gleich 12 Taler waren, nannte man ihn auch den „18-Gulden-Fuß“. Dieses sogenannte „Cassengeld“ diente in Hannover für die Zahlung bei den öffentlichen Kassen, also auch bei der Postkasse, als Grundlage der Berechnung.
Die kleinste ausgeprägte vollwertige Silbermünze war „Ein-Zwölftel-Taler-Stück“, auch 2 Gutegroschen oder 3 Mariengroschen genannt. Münzen von geringerem Wert waren aus minderwertigen Legierung oder Kupfer. Man musste sie nicht in größeren Mengen annehmen, sie dienten nur zur Ausgleich von Zahlungen bis zum „Ein-Zwölftel-Taler-Stück“. Solche Scheidemünzen waren in Hannover ein vierundzwanzigstel Taler = ein Gutegroschen, ein Mariengroschen und vier Pfennig sowie ein Mattier (Matthiasgroschen) oder halber Mariengroschen aus Silber und Zwei- bzw. Ein-Pfennig-Stücke aus Kupfer.
Die Goldmünzen standen in keinem Verhältnis zu den Silbermünzen. Der Preis dieser sogenannten „Handelsmünzen“ richtete sich nach den jeweiligen Goldpreis. Ein Dukat (bis 1831 geprägt) entsprach 1813 in etwa 2 Talern 17 Gutegroschen. An ihre Stelle traten „Pistolen“ die ursprünglich 5 Taler wert waren und 1813 noch 4 Taler 20 Gutegroschen galten.
Neben den im Lande geprägten Münzen waren die unterschiedlichsten Münzen „fremden Gepräges“ im Umlauf.
Hinzu kamen die Münzen aus den neu hinzugekommenen Gebietsteile, die natürlich auch ihre eigenen Währungen hatten. In Ostfriesland galt der Preußische Courant, bei der aus einer Mark Silber 14 Taler (21 Gulden) geprägt worden waren. Als Scheidemünze war, nach niederländischen Vorbild, der Stüber in Gebrauch. In Hildesheim galt ebenfalls der Preußische Courant, im Emsland das Conventions-Geld und in der Grafschaft Bentheim rechnete man in holländischen Geld. Das bunte Nebeneinander (18-, 20- und 21-Gulden-Fuß) wurde durch eine Reihe von Verordnungen geregelt.
Mit Wirkung vom 1. November 1817 übernahm das Königreich Hannover den Conventions-Fuß, nach dem „20-Gulden-Fuß“, als Landesmünze. So etwas ging nicht von heute auf morgen vonstatten. Convention-Münzen waren bereits seit 1816 geprägt worden. Die alten „Ein-Zwölftel-Taler-Stücke“ wurden beileibe nicht eingeschränkt, sie wurden noch bis 1839, mit dem Bild der Königs, weitergeprägt.
Wieder war das „Zwei-Drittel-Taler-Stück“, mit dem Pferd auf der Vorderseite, größte Scheidemünze mit der Wertbezeichnung „16 Gute Groschen“. Gleichgeachtet wurden die „gerechte Conventions-Münze fremder Landesherrschaften, auf welcher in der Inschrift angegeben ist, wieviel aus der Mark fein geprägt sind“. Namentlich werden braunschweigische, sächsische und hessische Münzen aufgeführt.
Seit dem 1. Januar 1818 wechselte bei der Berechnung von Mariengroschen auf Gutegroschen zu 12 Pfennigen. Die silbernen Scheidemünzen des Kassengeldes wurden dem Conventions-Geld gleichgestellt, die kupfernen blieben unverändert. Bis auf wenige, eigens benannte, Ausnahmen war die „fremde“ Scheidemünze im Königreich verboten.
Der Wert der Goldmünzen wurde neu festgesetzt. Der Dukaten entsprach nun ein Taler 23 Gutegroschen 1 Pfg. Conventions-Münze. die Pistole 5 Taler vier Gutegroschen und 5 Pfennige.
Durch das Münzgesetz vom 8. April 1834, in Kraft getreten am 1. Juli 1834, wurde die Anpassung des hannoverschen Geldwesens an das der Nachbarländer durch die Übernahme des (preußischen) 14-Taler-Fußes verkündet.
Die Hauptsilbermünzen, der Taler, wurde aus „12lötigem Silber“, (25% Kupfer) nach heutiger Rechnung, oder aus feinem Silber geprägt. In beiden Fällen trugen sie die Angabe „XIV eine feine Mark“, will heißen: aus einer Mark feinen Silbers wurden 14 Taler geprägt. Die Einteilung des Talers in 24 Gutegroschen zu je 12 Pfennig wurde beibehalten. Neben dem Taler gab es den 1/6 Taler und den 1/12 Taler (zwei Gutegroschen). Alle zusammen wurden Courant-Münzen genannt. Neben den eigenen Taler-Münzen war die Annahme der preußischen Taler-Münzen zugelassen, nicht aber die der kleineren Werte.
Als Scheidemünzen wurden Gutegroschen, Sechs- und Vier-Pfennig-Stücke in Silber und Zwei und Ein-Pfennig-Stücke in Kupfer, geschlagen. Scheidemünzen dienten nach wie vor zur „Ausgleichung der Corant-Münzen bis zu Zweigutegroschen und zu kleineren Zahlungen unter diesem Betrag“. Es durften nur einheimische Scheidemünzen angenommen werden. Es gab kleine Abweichungen im regionalen Umfeld, die Bremen Groten und die Hamburger und Dänischen Schillinge sowie der Stüber in Ostfriesland.
„Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Cassen, welche in Gold, oder in neuen Zweidrittelstücken nach dem Leipziger-Fuß, in conventionsmäßigen Gulden oder in anderen bestimmt angegebenen Sorten gesetzt (geprägt) worden sind, müssen auch ferner in diesen Sorten geleistet werden“. Als zugelassene „neue Zweidrittel-Stücke“ galten die Fürstlich-Lüneburgischen-Münzen, die zwischen 1690 und 1705 in Celle geprägt worden waren, die der Städte Lüneburg (1702), Goslar (nach 1705 noch vier Jahrgänge von Zwei- und Eindrittel-Stücken und Hildesheim (bis 1746). Daneben wurden Zweidrittel-Stücke „von Preußischem und Brandenburgischen, von Sächsischem, vom Braunschweigischem und vom Mecklenburgischen Gepräge“ zugelassen. In Hannover wurden 1839 die letzten Zweidrittel-Stücke aus „feinem Silber“ geprägt. Spätere Taler enthielten 25 Prozent Kupfer. Der Wert der Zweidrittel-Stücke betrug 1848 18 Gutegroschen 6 Pfennige in Courant-Geld.
Der Kurs der Goldmünzen wurde am 25. Juni 1835 festgelegt. Der Dukaten galt 3 Taler, 6 Gutegroschen, die Pistole 5 Taler 16 Gutegroschen. Der Wert blieb weitgehend konstant.
Das Königreich Hannover wurde am 1. Januar 1854 Mitglied des unter der Führung Preußens gebildeten Zollverein. Außer Österreich, Mecklenburg und Schleswig-Holstein waren alle Länder des Deutschen Bundes Mitglied. Eine der Bedingung war die Annahme der Dresdener Münzkonvention vom 30. Juli 1838, durch die das Münzwesen „in den Ländern der contrahierenden Staaten geordnet werden“ sollte. In den nördlichen Ländern sollte demnach der 14-Taler-Fuß (seit 1834 in Hannover eingeführt) oder in den südlichen Ländern der 24½-Gulden-Fuß als ausschließlicher Münzfuß gelten. Neu war die Vereinsmünze im Wert von 2 Talern oder 3½ Gulden, die den gegenseitigen Verkehr erleichtern sollte, da sie beiden Münzfüßen entsprach. Die hannoversche Münze erhielt die vorgeschriebene Umschrift: „VEREINSMÜNZE. 2 THALER – 3½ GULDEN. VII EINE FEINE MARK“
Am 24. Januar 1857 wurde im Wiener Münzvertrag der Vereinstaler in Österreich und den meisten Staaten des Deutschen Zollvereins als Zahlungsmittel vereinbart. An Stelle des bisherigen Münzgewichts der „Kölnischen Mark“ (233,8555g) die in 14 Talern ausgeprägt wurde, trat das „Pfund in der Schwere von 500 französischen Grammen“, das in 30 Talern ausgeprägt werden sollte.
Durch königliches Patent vom 3. Juni 1857 wurde der Münzvertrag in Hannover veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Es sollten 2-Taler-Stücke, Taler und 1/6 Taler-Stücke geprägt werden. Taler und Doppeltaler wurden auch Ein- bzw. Zwei Vereinstaler genannte, sie waren die „Vereins-Münzen“. Das 1/6-Taler-Stück und die nach dem 14-Taler-Fuß geprägten Münzen blieben die Courant-Münzen. Sie wurden den Courantmünzen der anderen Mitglieder des Zollverein gleichgesetzt. Die alten Zwei-Drittel-Stücke und Conventionsgulden waren immer noch im Umlauf. Ihr Wert wurde: „bei allen an die Königlichen Cassen zu leistenden, auf Courant lautenden Zahlungen“ bei denen „nach dem 18-Gulden-Fuß ausgeprägten sogenannten Cassen-Zweidrittel-Stücken“ auf 23 Groschen, die 1-Drittel-Stücke auf 11 Groschen 5 Pfennig, die „nach dem 20-Gulden-Fuß ausgeprägten sogenannten Conventionsgulden“ auf 20 Groschen 9 Pfennigen und schließlich die 1/6-Taler-Stücke zu 5 Groschen 2 Pfennig festgesetzt.
In der Anlage zum Münzgesetz vom 3. Juni 1857 wurde im Königreich die Teilung des Talers neu geregelt. Nach sächsischem Vorbild wurde der Taler in 30 Groschen zu je 10 Pfennig geteilt. Das 1/12-Taler-Stück, bisher Courant-Münze, wurde jetzt Scheidemünze. Es galt nicht mehr 2 sondern 2½ Groschen. Als weitere Scheidemünzen sollten Groschen- und ½-Groschen-Stücke in Silber und 2 und 1-Pfennig-Stücke in Kupfer geprägt werden. Sie wurden am 1. Juni 1858 eingeführt. Die alten Scheidemünzen wurden eingezogen und gegen neue umgetauscht. Zum 1. Oktober 1858 wurden die alten Kupfermünzen im Wert herabgesetzt. Gleichzeit änderte sich der Wert der silbernen Scheidemünzen, der Wert der Pfennige, die sie enthielten, wurde von 1/288 auf 1/300 herabgesetzt. Am 31. Oktober sollten silberne Scheidemünzen bei Zahlungen an die „herrschaftlichen Cassen“ nicht mehr angenommen werden., ab 15. Juli 1859 auch „als Zahlung im gemeinen Verkehr“.
In den Ländern des Deutschen Zollvereins werden die Dukaten abgeschafft. Dafür wurde eine neue Handelsmünze, die „Krone“ geschaffen. Sie war zu 90% aus Gold und 45 Stück sollten aus einem Pfund Gold geprägt werden. Die 11,11 g schweren Kronen und die halben Kronen sollten auf der Rückseite das Bildnis des Landesherren und auf der Vorderseite den Wert in einem Eichkranz zeigen. Über den Wert schrieb man: „Unser Finanzminister wird bestimmen, zu welchem Preis Kronen und halbe Kronen bei Zahlungen, welche an unseren Kassen in Courant zu leisten sind, angenommen werden“. Er tat dies zum 24. Oktober 1857, die Krone hatte einen Wert von 9 Talern, 5 Gutegroschen 6 Pfennige, oder 9 Taler, 6 Groschen und 9 Pfennige nach der neuen Einteilung des Talers. Dies zeigt auch die geringe Abweichung im Wert des Talers durch die Umstellung. Der Wert schwankte zeitweise 8 Taler (1859) und 9 Taler 10 Groschen (1865). Pistolen von Staaten des Zollvereins blieben beim Kurs von 5 Taler 12 Gutegroschen ( 5 Taler 13 Groschen 8 Pfennig). Pistolen anderer Staaten sollten nicht mehr angenommen werden.
Hannover ist preußisch geworden. Durch eine preußische Verordnung vom 24. August 1867 ist „die vormaligen Königreich Hannover nach der Talerwährung ausgeprägten Courantmünzen und Silberscheidemünzen den Preußischen Landesmünzen gleichgestellt“. Der preußische Silbergroschen war in 12 Pfennige geteilt, nun galten „10 Hannoversche Pfennige gleich zwölf Preußischen Pfennigen“.
Nach der Einführung der einheitlichen Mark 1871 (⅓ des Vereinstalers) wurden die älteren Landesmünzen nach und nach außer Kurs gesetzt. Zum 1. April 1874 alle vor 1871 geprägten Goldmünzen sowie die Conventions-Taler und ihre Teilstücke. Zum 1. Januar 1875 die „sogenannten Kassen Eindrittel- und Zweidrittel-Stücke hannoverschen Gepräges“. usw.
| Jahr | Münzfuß | Einheit | Stück auf die Feine Mark |
Feinsilber (in Gramm) |
|---|---|---|---|---|
| 1690 | Leipziger-Fuß | Speciestaler Reichstaler 2/3 Stück (24MGr.) |
9 12 18 |
25,96 19,50 13,00 |
| 1753 | Conventions-Fuß | Speciestaler Reichstaler 16 Gutegroschen |
10 13 1/3 20 |
23,386 17,55 11,70 |
| 1834 | 14-Taler-Fuß | Taler | 14 | 16,714 Siehe Anm. 1 |
| 1857 | 30-Taler-Fuß | Vereinstaler | 30 | 16,667 Siehe Anm. 2 |
Anmerkung 1: auf eine Kölnische Mark 233,8555 g.
Anmerkung 2: auf ein Zollpfund 500 g
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