Viele Anleger ziehen es vor, ihr Gold anonym zu erwerben. Auch bei uns ist der anonyme Erwerb ganz einfach möglich. Im Folgenden erklären wir Ihnen den rechtliche Hintergrund und die Abwicklung bei uns.
Inwieweit ein anonymer Erwerb von Edelmetallen durch Endverbraucher mögich ist, kann aus dem Geldwäschegesetz (GwG) abgeleitet werden, das Sie z.B. hier im Volltext einsehen können.
Die gesetzliche Regelung schreibt sinngemäß vor, dass bei Geschäften von € 15.000 oder mehr die Identität des Käufers festzustellen ist. Das wird in der Regel durch die Vorlage und die Aufbewahrung einer Kopie des Personausweises gewährleistet.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass bis zum Betrag von € 14.999 auf eine Prüfung der Personalien verzichtet werden kann, oder dass Sie die faktische Möglichkeit haben, auf richtige Angaben zu verzichten.
Eine Umgehung der Grenze von € 14.999 durch Stückelung der Transaktion in mehrere Teile ist jedoch nicht für ein und die selbe Person möglich, da vernünftiger Weise anzunehmen wäre, dass es sich in Wahrheit um eine Transaktion über 15.000 handelt.
Der Sinn des Geldwäschegesetzes liegt in der Eindämmung krimineller Aktivitäten und nicht in der Gängelung ehrlicher Steuerzahler. Insofern stellt der anonyme Erwerb von Edelmetallen unterhalb von € 15.000 kein Problem dar und kann zwischen Käufer und Verkäufer so vereinbart werden.
Die Abwicklung eines anonymen Barkaufs ist bei uns in Augsburg völlig unbürokratisch:
Eine gute Anlage Ihrer Werte wünscht
Ihr Michael May